AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAUNITZBAR, WIEN


Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Clubbesuches, bitten wir sie, nachfolgendes zu beachten:

  1. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Am Einlass gilt insbesondere:
    • Gemäß § 5 (1) JuSchG ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Betreten der Discothek nur in Begleitung Erziehungsberechtigter gestattet,
    • Jugendlichen ab 16 Jahren ohne Begleitung Erziehungsberechtigter, ist der Aufenthalt im Klub bis Mitternacht gestattet. Ausweise sind am Einlass abzugeben und werden dort, bis zum Verlassen des Klubs, in Verwahrung genommen.
    Erziehungsberechtigter im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist:
    1. jeder Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht,
    2. jede sonstige Person über achtzehn Jahre, soweit sie auf Grund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder den Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung d. Personensorgeberechtigten im Rahmen der Jugendhilfe betreut. Die Personen gemäß Ziffer 2 haben ihre Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen (Vollmacht), da wir im Zweifelsfalle die Berechtigung überprüfen müssen. Wir erwarten eine schriftliche Vollmacht der Eltern mit deren BPA-Kopie zur Prüfung der Unterschrift.
  2. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.
  3. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.
  4. Auf den zur Discothek gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.
  5. Alkoholisierten oder sonst wie berauschten Personen ist der Zutritt verboten.
  6. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
  7. Mäntel, Jacken und Wertgegenstände sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 0,50 EUR inklusive Umsatzsteuer erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast einen Chip. Bei Verlust des Chips stellen wir dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Für Wertgegenstände in der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können in speziellen Schließfächern im Büro deponiert werden. An der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke werden mit maximal 200,00 EUR ersetzt. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage des Kaufbeleges.
  8. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
  9. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  10. Unsere Öffnungszeiten sind freitags und samstags sowie an Sonderöffnungstagen von 22:00 Uhr bis 05:00. Der Gast verpflichtet sich, noch nicht verzehrte Speisen und Getränke bei Ende der Öffnungszeiten zügig zu verzehren oder zu trinken. Wir bitten um Verständnis, da ansonsten der Widerruf der Sperrzeitverkürzung oder andere behördliche Auflagen zu befürchten sind.
  11. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen der Discothek sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Wir bitten um Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft.
  12. Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.
  13. Gäste, die Unruhe stiften oder Schlägereien anzetteln, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch schriftlich mitgeteilt.
  14. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
  15. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.
  16. Der Besucher stellt die Discothek von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Das Betreten des Klubs erfolgt auf eigene Gefahr.
  17. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.
  18. Das Wochenprogramm ist den ausgehängten Plakaten, Hinweistafeln und dem Internet www.daskaunitz.at zu entnehmen.
  19. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.
  20. Im Klub werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der Kaunitzbar. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
    • Sollten Gäste im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sein, mögen sie dies bitte sofort mitteilen. Die Bilder werden dann umgehend gelöscht und nicht veröffentlicht.
    • Im Internet veröffentlichte Bilder können auch später noch gelöscht werden, wenn dies von den Abgebildeten ausdrücklich gewünscht wird.
  21. In de Kaunitzbar werden aus berechtigtem Interesse und zu Sicherheitszwecken besonders gefährdete Orte Videoüberwacht. Die Bänder können bei der Geschäftsleitung eingesehen werden (nur bei begründeten Anträgen). Ohne besondere Vorfälle werden die Bänder spätestens nach 24 Stunden wieder gelöscht. Der Datenschutzbeauftragte des Klubs kann namentlich bei der Geschäftsleitung erfragt werden.
  22. Mit Betreten der Kaunitzbar erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.
 
office@daskaunitz.at